- Restwaren
- Lagerbestände bei Produzenten oder Handelsbetrieben, die i.d.R. zu normalen Preisen nicht mehr verkauft werden können. Sonderveranstaltungen, auf denen R. verkauft werden, sind wettbewerbsrechtlich grundsätzlich unzulässig.- Ausnahmen: ⇡ Sonderveranstaltungen.
Lexikon der Economics. 2013.